Persönlich durch Argumente und ehrenamtliches Engagement
Finanziell durch Sachspenden, Geldspenden, Bußgelder, Vermächtnisse, Schenkungen und Stiftungen
Benefizveranstaltungen – Unterstützung durch Künstlerinnen und Künstler
Partnerschaft mit Sponsoren – Zusammenarbeit mit Unternehmen
Spenden und Steuern sparen: Die Drogenhilfe Köln gGmbH ist vom Finanzamt Köln-Mitte als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt. Zuwendungen an den Verein und seine Tochtergesellschaften sind steuerlich abzugsfähig.
Im Unterschied zu gemeinnützigen Institutionen können Zuwendungen an mildtätige Einrichtungen wie die Drogenhilfe Köln gGmbH steuerlich in verstärktem Maße berücksichtigt werden.
Über Ihre Spende erhalten Sie kurzfristig eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung. Spendenkonto der Drogenhilfe Köln gGmbH: